Apple lässt sich Apfel-Logos der Beatles schützen

Stefan Keller, den 15. März 2011

Apple Corps und Apple Inc. haben eine lange Geschichte: 1981 und 1991 wurde vor Gericht die Frage nach der Markenzugehörigkeit erörtert – beide Male bekam Apple Corps den Zuschuss. Die dritte Klage 2003 wurde mit einem Vergleich beendet, der Apple Inc. die Rechte am Beatles-Apfel-Logo einbrachte – und das gilt nun auch in Europa.

Immerhin gab es mit dem Vergleich auch erfreuliche (Spät-)Folgen. Nämlich öffnete der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeit die Türen für einen Einzug der Beatles in iTunes.

Damit die „neuen“ Marken besser geschützt sind, hat Apple nun die beiden berühmten Apfel-Bilder, wie sie im Beatles-Album Abbey Road von 1969 zu sehen waren, auch in Europa schützen lassen. Gleich 14 Warengruppen sollen berücksichtigt werden: 9, 14, 15, 16, 18, 25, 28, 35, 37, 38, 40, 41, 42 und 45. Das allerdings war Apple offensichtlich noch nicht präzise genug, weshalb im Patentantrag eine Konkretisierung der einzelnen Anwendungszwecke für jede Warengruppe in epische Länge auftaucht.

Dem Antrag wurde noch nicht zugestimmt. Er ist erst am Freitag eingereicht und heute veröffentlicht worden.

Nicht bekannt ist indes, was Apple mit der Marke zu tun gedenkt. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass sie die Logos gar nicht selbst benutzen möchten, sondern sich viel eher die Apfel-Formen sichern wollen.

[via Patently Apple]

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